. Die Bestimmungen der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestimmungen der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.