Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Örtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte

. Fällt eine Angelegenheit in den örtlichen Wirkungsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte, ist jenes Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Sprengel das längere Teilstück des Tunnels liegt.