Behördenzuständigkeit
. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes, mit Ausnahme des , ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Behördenzuständigkeit
. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes, mit Ausnahme des , ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.