Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Beistellung von Schulassistenz fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Beistellung von Schulassistenz fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.