Verordnungsermächtigung
Die Landesregierung ist ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:
1. das Anforderungsprofil des Assistenzpersonals;
2. die Zuteilung der Assistenzstunden ();
3. den Umfang des Kostenersatzes bei mehrtägigen Schulveranstaltungen;
4. den maximalen Kostenersatz für eine Assistenzstunde, wobei eine jährliche Valorisierung vorzusehen ist;
5. die Festlegung der Bedarfe (), für die Assistenzleistungen gewährt werden;
6. die Abrechnung höherer Realkosten für bestimmte Bedarfe;
7. das Ausmaß des Ersatzes des administrativen Mehraufwandes der Gemeinden.
