Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

Die Landesregierung ist ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:

1. das Anforderungsprofil des Assistenzpersonals;

2. die Zuteilung der Assistenzstunden ();

3. den Umfang des Kostenersatzes bei mehrtägigen Schulveranstaltungen;

4. den maximalen Kostenersatz für eine Assistenzstunde, wobei eine jährliche Valorisierung vorzusehen ist;

5. die Festlegung der Bedarfe (), für die Assistenzleistungen gewährt werden;

6. die Abrechnung höherer Realkosten für bestimmte Bedarfe;

7. das Ausmaß des Ersatzes des administrativen Mehraufwandes der Gemeinden.