Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Veröffentlichung des Straßen- und Wegekonzeptes

Das von der Gemeindevertretung beschlossene Straßen- und Wegekonzept ist samt der allfälligen zusammenfassenden Erklärung () für die Dauer seiner Geltung auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.

*) Fassung LGBl.Nr. 10/2021, 4/2022

Weitere Inhalte

LGBl.Nr. 79/2012: Neukundmachung

LGBl.Nr. 54/2015: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien 2012/18/EU und 2014/61/EU.