Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindestraßen

Der Stadtgemeinde Baden wird zur Vollziehung auf Gemeindestraßen in Baden übertragen:

1. Die Verkehrspolizei;

2. die Sicherung des Schulweges (); und, soferne nicht ohnehin die Zuständigkeit im eigenen Wirkungsbereich gegeben ist (),

3. die Erlassung von Bescheiden nach der StVO 1960, nicht aber in Angelegenheiten des Verkehrsunterrichtes;

4. die Erlassung von Verordnungen nach der StVO 1960.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.