Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß gilt die bestehende L 214 Kleinarler Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 0,00 (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 0,36 (alt) als Landesstraße L aufgelassen.