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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 87/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972 – LStG 1972, LGBl Nr 119/1972, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Die L 214 Kleinarler Landesstraße wird im Ortsgebiet von Wagrain wie folgt umgelegt:

Die neue Trasse der L 214 Kleinarler Straße beginnt bei dem neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 0,00 (neu), verläuft sodann westlich der Kleinarler Ache entlang des Grafenberges, schwenkt in der Folge in Richtung Süd-Osten und bindet im Bereich des Kirchbodenanschlusses beim neu errichteten Kreisverkehr bei Straßenkilometer D 0,51 (neu) wieder in den Bestand der L 214 ein.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage (Verordnungsplan vom 14.02.2022, M 1:1000) zu entnehmen.

Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß gilt die bestehende L 214 Kleinarler Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 0,00 (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 0,36 (alt) als Landesstraße L aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.