Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Landesstraße B 96 Murtal Straße wird im Ortsgebiet von Tamsweg wie folgt umgelegt: Die neue Trasse beginnt beim neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 72,8 (neu), verläuft sodann in nordwestlicher Richtung über die bestehende Friedhofstraße und bindet im Bereich der „Glaserbrücke” bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 73,2 (neu) wieder in den Bestand ein.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus dem einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan (M 1 : 2000) zu ersehen, welcher beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht aufliegt.