Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß wird die bestehende Landesstraße B 167 Gasteiner Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 141 m (alt) als Landesstraße B aufgelassen.