Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Stadtgemeinde Zell am See, politischer Bezirk Zell am See - Pinzgau, werden folgende, von der Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgende straßenpolizeiliche Angelegenheiten, soweit diese nur für das Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See wirksam sind und nicht Landesstraßen oder Privatstraßen des Bundes betreffen, übertragen:

1. die Erlassung von Verordnungen gemäß ,

2. die Veranlassung der Kundmachung von Verordnungen gemäß Z 1 (),

3. die Bewilligung von Ausnahmen in Einzelfällen gemäß .