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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 94/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Der Stadtgemeinde Zell am See, politischer Bezirk Zell am See - Pinzgau, werden folgende, von der Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgende straßenpolizeiliche Angelegenheiten, soweit diese nur für das Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See wirksam sind und nicht Landesstraßen oder Privatstraßen des Bundes betreffen, übertragen:

1. die Erlassung von Verordnungen gemäß ,

2. die Veranlassung der Kundmachung von Verordnungen gemäß Z 1 (),

3. die Bewilligung von Ausnahmen in Einzelfällen gemäß .

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2008 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.