Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die StPBG-Ab- und Verrechnungsverordnung, LGBl. Nr. 156/2024, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 39/2025, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden ist, die vor dem 1. April 2026 erbracht wurden.
