Verkürzter Zahlungs- und Verrechnungsauftrag
Werden Ansprüche/Zahlungsverpflichtungen und deren Verrechnung in einem automationsunterstützten Datenverarbeitungsverfahren ermittelt, so können im Einvernehmen mit der Landesbuchhaltung die Angaben im Zahlungs- und Verrechnungsauftrag auf jene Daten beschränkt werden, welche die für die Durchführung des Geschäftsfalles maßgeblichen Umstände eindeutig festlegen.
