Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Gegenstand dieser Verordnung sind Regelungen über

1. die Organe der Haushaltsführung,

2. das Haushaltsverrechnungssystem,

3. den Gebarungsvollzug bestehend aus:

a) der Erteilung von Verrechnungs- und Zahlungsanordnungen an die Landesbuchhaltung,

b) der Verrechnung,

c) dem Zahlungsverkehr (bar und bargeldlos),

d) der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit im Gebarungsvollzug,

e) der Revision des Rechnungswesens durch die Landesbuchhaltung und

4. die Vorbereitung und Erstellung des Entwurfes für den Landesrechnungsabschluss.