Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung der Länderliste in Anhang II

. Am 1. März 2026 finden sich folgende Staaten in Anhang II der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke: Antigua und Barbuda; Belize; Britische Jungferninseln; Brunei Darussalam; Eswatini; Grönland; Jordanien; Marokko; Montenegro; Seychellen; Türkei.