Zweck
Dieses Gesetz regelt die Bestellung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Nationalparkorgane.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweck
Dieses Gesetz regelt die Bestellung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Nationalparkorgane.