Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bestellung

(1) Nationalparkorgane sind auf Antrag mit Bescheid der Landesregierung zu bestellen.

(2) Zu Nationalparkorganen dürfen nur Personen bestellt werden, die die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.