Straßenbaudienst
Für die den Bediensteten des Straßenwärterdienstes obliegenden Dienstverrichtungen gilt die ständig zugewiesene Dienststrecke als Dienststelle.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Straßenbaudienst
Für die den Bediensteten des Straßenwärterdienstes obliegenden Dienstverrichtungen gilt die ständig zugewiesene Dienststrecke als Dienststelle.