Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zu – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung

Für Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen, deren Dienstverhältnis bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 begründet wird, beträgt die Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007