Übergangsbestimmung zu – Lehramtliche Pflichten und Lehrverpflichtung
Für Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen, deren Dienstverhältnis bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 begründet wird, beträgt die Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007
