Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Nebengebühr – Gefahren-, Erschwernisvergütung für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas S IV

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

 

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1.

sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung

41,9

2.

sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung

53,3

Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € 41,9 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019