Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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SIV-Funktionszulage

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIV, der/die keinen Anspruch auf eine Verwendungsentschädigung gemäß hat, gebührt für die Führung des Dienstplanes, der mindestens sechs Bedienstete umfasst, eine Funktionszulage im Ausmaß von 59,6 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019