Nachweis
Die Teilnahme an der Ausbildung gemäß ist nach Ausbildungsende von der Vortragenden/vom Vortragenden durch Unterfertigung und Aushändigung des Nachweises gemäß der Anlage zu bescheinigen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachweis
Die Teilnahme an der Ausbildung gemäß ist nach Ausbildungsende von der Vortragenden/vom Vortragenden durch Unterfertigung und Aushändigung des Nachweises gemäß der Anlage zu bescheinigen.