Ausbildungsdauer
Die erforderliche Sachkunde für die Haltung eines Hundes ist als gegeben anzunehmen, wenn die Absolvierung einer 4-stündigen Ausbildung über die in festgelegten Inhalte nachgewiesen wird.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Die erforderliche Sachkunde für die Haltung eines Hundes ist als gegeben anzunehmen, wenn die Absolvierung einer 4-stündigen Ausbildung über die in festgelegten Inhalte nachgewiesen wird.