Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildungsdauer

Die erforderliche Sachkunde für die Haltung eines Hundes ist als gegeben anzunehmen, wenn die Absolvierung einer 4-stündigen Ausbildung über die in festgelegten Inhalte nachgewiesen wird.