Bezug der Bezirksvorsteherstellvertreter
Den Bezirksvorsteherstellvertretern gebührt ein Bezug in der Höhe von 5 % des Ausgangsbetrages gemäß .
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug der Bezirksvorsteherstellvertreter
Den Bezirksvorsteherstellvertretern gebührt ein Bezug in der Höhe von 5 % des Ausgangsbetrages gemäß .