Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Versorgung über Direktleitungen

Erzeugerinnen/Erzeuger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen berechtigt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007