Versorgung über Direktleitungen
Erzeugerinnen/Erzeuger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen berechtigt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Versorgung über Direktleitungen
Erzeugerinnen/Erzeuger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen berechtigt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007