Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 2

Betreiberinnen/Betreiber von Verteilernetzen

Recht zum Netzanschluss

(1) Die Betreiberin/Der Betreiber eines Verteilernetzes hat – unbeschadet der Bestimmungen über Direktleitungen () sowie bestehender Netzanschlussverhältnisse – das Recht, innerhalb ihres/seines vom Verteilernetz abgedeckten Gebietes alle Endverbraucherinnen/Endverbraucher und Erzeugerinnen/Erzeuger an ihr/sein Netz anzuschließen (Recht zum Netzanschluss).

(2) Vom Recht zum Netzanschluss sind jene Kunden ausgenommen, denen elektrische Energie mit einer Nennspannung von über 110 kV übergeben wird.