Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 83/2013

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 83/2013 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2013, LGBl. Nr. 89/2013