Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 78/2012
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 78/2012
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012