Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Absatzförderung, Verarbeitung und Vermarktung

Als Förderungsmaßnahmen zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen aus umweltgerechter Produktion sowie zur Sicherung des Absatzes land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse kommen insbesondere in Betracht:

1. Beiträge zu Marketing und Marktberichterstattung für land- und forstwirtschaftliche Produkte,

2. Beiträge zu Absatz, Verwertung, Vermarktung und Lagerhaltung land- und forstwirtschaftlicher Produkte und Betriebsmittel,

3. Beiträge zum Risikomanagement und zur Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022