Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soziale Maßnahmen

Als Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen kommen insbesondere in Betracht:

1. die Ausbildung und der Einsatz von Betriebs-, Familien- sowie Haushaltshelferinnen und -helfern,

2. die Gewährung von Notstandsentschädigungen,

3. die Gewährung von Schulbeihilfen und Stipendien,

4. die Förderung von Hofübernehmerinnen und -übernehmern,

5. die Gewährung von Beihilfen und Darlehen für Hausstandsgründungen sowie die Schaffung und Ausstattung von Wohnraum,

6. die Berufsaus- und -fortbildung für unselbstständige Berufsangehörige,

7. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für unselbstständige Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022