Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Regionen

(1) Aufgaben der Regionalentwicklung sind:

1. Koordination und Unterstützung zur quantitativen und qualitativen Steigerung der interkommunalen Zusammenarbeit innerhalb einer Region;

2. Erstellung regionaler Entwicklungsstrategien auf Basis der Landesentwicklungsstrategie;

3. Erstellung regionaler Arbeitsprogramme auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie;

4. Erarbeitung von Entwicklungsmaßnahmen und Projekten und laufende Umsetzung;

5. laufendes Monitoring der Regionsentwicklung sowie der Wirkung von Regionalentwicklungsmaßnahmen;

6. Informationstransfer zwischen Akteurinnen/Akteuren der Regionalentwicklung sowie Information und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern;

7. Erstellung des Jahresbudgets unter Berücksichtung und Gliederung mehrjähriger Programme und Projekte auf das Finanzjahr;

8. Mitwirkung bei raumbedeutsamen Planungen des Landes.

(2) Aufgabenträger der Regionalentwicklung auf Regionsebene sind die Regionalverbände () sowie die Regionalentwicklungs-Gesellschaften ().