Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Haushaltsplanung (zu den -12 StLHG)

1. Abschnitt

Mittelfristige Haushaltsplanung, Landesfinanzrahmen und Strategiebericht

Mittelfristige Haushaltsplanung

(1) Die Budgetplanung ist der Rahmen für die Umsetzung der auf politischer Ebene festzulegenden budgetären Zielsetzungen des Landes.

(2) Der Landesfinanzrahmen gemäß ist im Sinne der Budgetplanung gem. Abs. 1 und auf Basis der jährlich zu erstellenden mittelfristigen Haushaltsplanung festzulegen.