Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen (zu )

Gegenstand

Diese Landeshaushaltsverordnung regelt die Durchführung des Landeshaushaltsgesetzes für Organe des Landes, die an der Führung des Landeshaushaltes beteiligt sind (Organe der Haushaltsführung) für den Bereich

1. Haushaltsplanung,

2. Budgetcontrolling und

3. Kosten- und Leistungsrechnung.