Inkrafttreten von Novellen
(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 19/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, , , Abs. 2 Z. 4 und Abs. 3 Z. 5, , , , , , , und 3, und Abs. 3, , , , und 3, , , und Abs. 3 und , 6, 8, 9, 12 und 13 mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 131/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, , erster und zweiter Satz, erster Satz, , 3, 5 und 6, der Einleitungssatz des , , , , , zweiter Satz, zweiter Satz, , die Überschrift des 4. Hauptstücks, und mit 1. September 2016 in Kraft; gleichzeitig treten , , und und 3 außer Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2018 treten in Kraft:
1. , , und und 4 mit 1. Jänner 2017 und sind erstmals für das Finanzjahr 2017 anzuwenden; gleichzeitig tritt außer Kraft.
2. das Inhaltsverzeichnis, , , bis 11, der 1a. Abschnitt (mit ) und mit 1. Jänner 2018 und sind erstmals für das Finanzjahr 2018 anzuwenden.
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2022 treten in Kraft:
1. letzter Satz mit 1. Jänner 2022;
2. mit 1. Juli 2022; gleichzeitig tritt außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2016, LGBl. Nr. 131/2016, LGBl. Nr. 8/2018, LGBl. Nr. 49/2022
