Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stundung, Ratenbewilligung, Aussetzung, Einstellung der Einziehung bei Forderungen und Verzicht auf Forderungen des Landes

Die näheren Bestimmungen können von der Landesregierung durch Verordnung geregelt werden.