Kostenzuschuss zur Weiterbildung zur familienpädagogischen Pflegeperson
Für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang zur familienpädagogischen Pflegeperson kann einmalig ein Kostenzuschuss in der Höhe von 1.187,48 Euro gewährt werden, wenn der Lehrgang durch eine gemäß § 7 StKJHG iVm Anlage 1 IV. E. geeignete private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erfolgt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 105/2017, LGBl. Nr. 127/2021, LGBl. Nr. 29/2023, LGBl. Nr. 41/2024, LGBl. Nr. 38/2025, LGBl. Nr. 31/2026
