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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenzuschuss zur Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen

Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen () kann einmalig ein Kostenzuschuss in der Höhe von 366,37 Euro gewährt werden, wenn die Qualifizierungsmaßnahme durch eine gemäß iVm Anlage 1 IV. D. geeignete private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erfolgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 105/2017, LGBl. Nr. 127/2021, LGBl. Nr. 29/2023, LGBl. Nr. 41/2024, LGBl. Nr. 38/2025, LGBl. Nr. 31/2026