Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2023 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) , , und treten mit 1. Juli 2022 in Kraft.

(3) und treten mit dem der Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten, das ist der 1. Jänner 2024, in Kraft.