Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachärztliche Hintergrundbereitschaft von Primarärztinnen/Primarärzten und Departmentleiterinnen/Departmentleitern

Die Bestimmung des über die fachärztliche Hintergrundbereitschaft gilt für die Primarärztinnen/Primarärzte und Departmentleiterinnen/Departmentleiter sinngemäß.