Nebengebühr – (Zahn-)Ärztliche Rufbereitschafts- und Hintergrundbereitschaftsdienstvergütung
Der/Dem (zahn-)ärztlichen Bediensteten, die/der sich außerhalb des Dienstortes und der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden erreichbar zu halten hat, um im Bedarfsfall innerhalb der für die Organisationseinheit/Abteilung vereinbarten Zeit am Dienstort anwesend zu sein, gebührt eine (zahn-)ärztliche Bereitschaftsvergütung im Ausmaß von 20,78 Euro pro Stunde.
