Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionszulage für Funktionszahnärztinnen/Funktionszahnärzte, Funktionsoberärztinnen/Funktionsoberärzte und Geschäftsführende Oberärztinnen/Oberärzte

Funktionszahnärztinnen/Funktionszahnärzten, Funktionsoberärztinnen/Funktionsoberärzten und Geschäftsführenden Oberärztinnen/Oberärzten gebührt ab dem der Ernennung folgenden Monatsersten eine Funktionszulage in der Höhe von 1 000,00 Euro.