Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufsichtsintervalle

Jede in Betrieb befindliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist in folgenden Intervallen zu überprüfen:

1. rechtliche Aufsicht gemäß sowie pädagogische Aufsicht gemäß : mindestens einmal innerhalb von drei Kinderbetreuungsjahren;

2. rechtliche Aufsicht gemäß : Angemeldete Aufsichtsbesuche gemäß erfolgen mindestens einmal innerhalb von sieben Kinderbetreuungsjahren. Hinsichtlich der Dokumentationsüberprüfung gemäß werden Stichproben durchgeführt.