Aufsichtsintervalle
Jede in Betrieb befindliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist in folgenden Intervallen zu überprüfen:
1. rechtliche Aufsicht gemäß sowie pädagogische Aufsicht gemäß : mindestens einmal innerhalb von drei Kinderbetreuungsjahren;
2. rechtliche Aufsicht gemäß : Angemeldete Aufsichtsbesuche gemäß erfolgen mindestens einmal innerhalb von sieben Kinderbetreuungsjahren. Hinsichtlich der Dokumentationsüberprüfung gemäß werden Stichproben durchgeführt.
