Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entlassung aus der Widmung

Mit der Auflassung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder von Gruppen einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist die Widmung für die entsprechenden Gebäude, Räume und Liegenschaften für Kinderbetreuungszwecke aufgehoben.