Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.