Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Ausland erworbene fachliche Qualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise, Berufserfahrungen udgl.) sind nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Ausland erworbene fachliche Qualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise, Berufserfahrungen udgl.) sind nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen.