Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einwendungen

Die Nachbarn sind berechtigt, die Einhaltung der Rechtsvorschriften geltend zu machen, die dem Schutz ihrer Grundstücke vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen durch GVO im Sinne des und 2 dienen.