Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 16/2026

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 16/2026 erteilten Bewilligungen bleiben unberührt. Die Bewilligungsinhaberinnen sind jedoch verpflichtet, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 16/2026 folgende Anpassungen vorzunehmen:

1. den Zugang zum Automatensalon durch eine technisch-mechanische Vorrichtung, die den Zutritt ausschließlich für Einzelpersonen ermöglicht, zu sichern;

2. die Kennzeichnung des Standortes des Automatensalons an die Anforderung des anzupassen sowie eine Kennzeichnung des Automatensalons gemäß vorzunehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2026