Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationspflichten der Bezirksverwaltungsbehörden

Die Bezirksverwaltungsbehörden haben der Landesregierung unverzüglich jede rechtskräftige Bestrafung gemäß und 34a mitzuteilen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2019